Für Aufträge mit gesetzlicher Regelung (JVEG) gelten folgende Kostensätze:
Für alle anderen Aufträge, sofern nicht anderweitig geregelt, gelten nachfolgende Kostensätze:
Bitte lassen Sie uns Vorbereitungsmaterial, wie Ablaufplan, Reden, kurze Inhaltliche Erläuterung, etc. zukommen. Für Privat zu zahlende Aufträge können gesonderte Kostensätze vereinbart werden.
Ausfallkosten nach Bestätigung des Auftrages:
- 85€ pro Stunde (ab 01.06.2025: 93 €/h) (Dolmetsch-/Fahrt- und Wartezeit)
- jede angefangene 1/2 Stunde mit 42,50€ (ab 01.06.2025: 46,50 €/h)
- Wegstreckenentschädigung 0,42 pro Kilometer, bzw. ÖPNV 2. Klasse
Für alle anderen Aufträge, sofern nicht anderweitig geregelt, gelten nachfolgende Kostensätze:
- 85€ pro Stunde (ab 01.06.2025: 93 €/h) (Dolmetsch-/Fahrt- und Wartezeit)
- jede angefangene 1/2 Stunde mit min. 42,50€ (ab 01.06.2025: 46,50 €/h)
- Wegstreckenentschädigung 0,42 pro Kilometer, bzw. ÖPNV 2. Klasse,
- zzgl. Parkgebühren
Bitte lassen Sie uns Vorbereitungsmaterial, wie Ablaufplan, Reden, kurze Inhaltliche Erläuterung, etc. zukommen. Für Privat zu zahlende Aufträge können gesonderte Kostensätze vereinbart werden.
Ausfallkosten nach Bestätigung des Auftrages:
- 14 Tage vor Auftragsbeginn 50%
- 5 Werktage (Montag bis Freitag) vor Auftragsbeginn und am Tag des Auftrages 100%